E-Bike Kennzeichen, Versicherung, Führerschein
Braucht mein E-Bike ein Kennzeichen? Die Antwort auf die Frage nach dem E-Bike Kennzeichen hängt davon ab, welche Art von Elektrorad Sie fahren. Im Alltag heißen fast alle Räder mit Motor „E-Bike“. Rechtlich gibt es aber drei sehr unterschiedliche Gruppen: das Pedelec bis 25 km/h, das S-Pedelec bis 45 km/h und das E-Bike, das per Gasgriff ohne Treten fährt. Nur das Pedelec gilt als Fahrrad. Unsere E-Bikes – vom E-Citybike City über X8, X9 und Rock Cruzer bis zum E-Lastenrad E-Donkey – sind laut Produktdaten Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was für Kennzeichen, Versicherung, Führerschein, Helm und Radweg jeweils gilt.
E-Bike Kennzeichen: die drei Arten von Elektrorädern
Pedelec – rechtlich ein Fahrrad
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt Sie nur, solange Sie treten. Nach § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt es als Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat, die Unterstützung mit steigender Geschwindigkeit abnimmt und spätestens bei 25 km/h endet. Erlaubt ist zusätzlich eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ohne Treten. Für Pedelecs gelten dieselben Regeln wie für Fahrräder.
S-Pedelec – ein Kleinkraftrad
Ein S-Pedelec („S“ für schnell) unterstützt beim Treten bis 45 km/h. Es gehört nach Einordnung des ADFC nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Damit brauchen Sie Versicherungskennzeichen, Führerschein und Helm.
E-Bike mit Gasgriff – ein Elektro-Mofa
Fährt das Rad per Gasgriff oder Drehgriff schneller als 6 km/h, ohne dass Sie treten, ist es kein Pedelec mehr. Je nach Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um ein Leichtmofa (bis 20 km/h) oder ein Mofa (bis 25 km/h). Auch dafür sind Versicherungskennzeichen und Prüfbescheinigung nötig.
Pedelec, S-Pedelec und E-Bike mit Gasgriff im Vergleich
| Regel | Pedelec (bis 25 km/h) | S-Pedelec (bis 45 km/h) | E-Bike mit Gasgriff (Leichtmofa/Mofa) |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Einordnung | Fahrrad | Kleinkraftrad | Kraftfahrzeug (Leichtmofa bzw. Mofa) |
| Kennzeichen | nein | Versicherungskennzeichen, jährlich neu | Versicherungskennzeichen, jährlich neu |
| Versicherung | keine Pflicht; private Haftpflicht empfohlen | Kfz-Haftpflicht Pflicht | Kfz-Haftpflicht Pflicht |
| Führerschein | nein | Klasse AM (in Klasse B enthalten) | Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein; wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine |
| Helm | keine Pflicht, aber empfohlen | Pflicht, geeigneter Schutzhelm | Mofa bis 25 km/h: Pflicht; Leichtmofa bis 20 km/h: keine Pflicht |
| Radweg | ja; Pflicht, wo ein blaues Radweg-Schild steht | grundsätzlich nein, nur wo ausdrücklich freigegeben | außerorts ja; innerorts nur, wo ausdrücklich freigegeben |
| Mindestalter | kein gesetzliches Mindestalter | 15 Jahre (bis 16 nur im Inland) | 15 Jahre |
Stand der Angaben: Oktober 2026. Die Tabelle gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Gesetze und Verordnungen.
Pedelec: kein Kennzeichen, keine Versicherungspflicht
Für ein Pedelec bis 25 km/h brauchen Sie weder Kennzeichen noch Versicherungskennzeichen. Es gibt auch keine Kfz-Steuer und keine Hauptuntersuchung. Weil das Pedelec als Fahrrad gilt, muss es aber wie jedes Fahrrad verkehrssicher ausgestattet sein: zwei voneinander unabhängige Bremsen (§ 65 StVZO), eine helltönende Klingel (§ 64a StVZO) sowie Scheinwerfer, Schlussleuchte und Rückstrahler nach § 67 StVZO.
Pedelec-Versicherung: was sinnvoll ist
Eine Pflichtversicherung gibt es für Pedelecs nicht. Trotzdem lohnt ein Blick in Ihre Verträge:
- Private Haftpflichtversicherung: Verursachen Sie mit dem Pedelec einen Unfall, können schnell hohe Forderungen entstehen. Die Verbraucherzentrale NRW rät grundsätzlich jedem zu einer Privathaftpflicht; Schäden mit dem Pedelec sind darüber in der Regel mitversichert. Prüfen Sie Ihre Bedingungen trotzdem auf Elektrofahrräder.
- Hausratversicherung: Sie deckt meist den Einbruchdiebstahl, etwa aus dem verschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage. Wird das Rad draußen gestohlen, ist das ein „einfacher Diebstahl“, der im Grundtarif häufig nicht enthalten ist und gegen Aufpreis ergänzt werden kann. Achten Sie auch auf die Versicherungssumme.
- Eigene E-Bike- oder Fahrradversicherung: Sie kann je nach Tarif neben Diebstahl auch Unfallschäden, Vandalismus oder Akkuschäden abdecken. Vergleichen Sie Leistungen, Selbstbeteiligung und Bedingungen, etwa zum Schloss.
Unabhängig von der Versicherung gilt: Ein gutes Schloss, das Anschließen an festen Gegenständen und das Mitnehmen eines abnehmbaren Akkus senken das Diebstahlrisiko. Bewahren Sie die Rechnung und die Rahmennummer Ihres Rades sicher auf – beides brauchen Sie im Schadensfall.
E-Bike Führerschein: wann Sie einen brauchen
Für ein Pedelec brauchen Sie keinen Führerschein und keine Mofa-Prüfbescheinigung. Für das S-Pedelec ist die Klasse AM nötig; sie ist nach § 6 Abs. 3 FeV in der Pkw-Klasse B enthalten. Das Mindestalter für die Klasse AM liegt nach § 10 FeV bei 15 Jahren, bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur in Deutschland. Für E-Bikes mit Gasgriff, die als Mofa gelten, reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung; Mofas dürfen nach § 10 FeV ebenfalls ab 15 Jahren gefahren werden. Wer bereits einen Führerschein hat, braucht keine Prüfbescheinigung.
E-Bike Helmpflicht
Eine Helmpflicht gibt es nach § 21a Abs. 2 StVO für Krafträder. Für Pedelecs gilt sie deshalb nicht – genauso wenig wie für normale Fahrräder. Ein Helm schützt aber bei jedem Sturz, und auf dem Pedelec sind Sie oft schneller unterwegs als mit dem Fahrrad ohne Motor. Wir empfehlen deshalb immer einen gut sitzenden Fahrradhelm. Für das S-Pedelec ist ein „geeigneter Schutzhelm“ vorgeschrieben; ein herkömmlicher Fahrradhelm wird von der Rechtsprechung laut ADFC nicht als geeignet angesehen.
Radweg, Alter und Kinder
Mit dem Pedelec dürfen Sie wie mit dem Fahrrad auf Radwegen fahren. Pflicht ist der Radweg nur, wo eines der blauen Radweg-Schilder steht. Ein gesetzliches Mindestalter für Pedelecs gibt es nicht. Wie auf dem Fahrrad müssen Kinder bis acht Jahre aber den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO) – mit einem Pedelec sind sie dort fehl am Platz. Für Jugendliche sollten Eltern selbst einschätzen, ob ihr Kind sicher mit der Motorunterstützung umgehen kann.
S-Pedelecs gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn. Einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen erlauben es den Kommunen, bestimmte Radwege mit dem Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ freizugeben. Kinder in einem Anhänger dürfen mit dem S-Pedelec nicht transportiert werden.
Unsere E-Bikes: Pedelecs bis 25 km/h
Diese fünf E-Bikes von E-ROCK sind laut Produktdaten Pedelecs mit 250-W-Motor und Unterstützung bis 25 km/h. Sie brauchen dafür kein Kennzeichen, keine Pflichtversicherung und keinen Führerschein:
- E-Citybike City – 27,5 Zoll, tiefer Einstieg, für die Stadt
- E-Mountainbike X8 – 29 Zoll mit Federgabel
- E-Bike X9 – 29 Zoll für Touren
- E-Fatbike Rock Cruzer – 26-Zoll-Fat-Reifen
- E-Lastenrad E-Donkey – mit Transportbox für Familie und Einkauf
Welches Modell zu Ihnen passt, zeigt unser E-Bike-Vergleich. Warum viele Fatbikes mit 750 Watt oder Gasgriff nicht auf die Straße dürfen, erklären wir im Ratgeber E-Fatbike legal mit 25 km/h. Fragen beantworten wir gern über unser Kontaktformular oder in den häufigen Fragen.
Häufige Fragen zu Kennzeichen, Versicherung und Führerschein
Braucht ein E-Bike ein Kennzeichen?
Ein Pedelec bis 25 km/h mit höchstens 250 W braucht kein Kennzeichen. S-Pedelecs bis 45 km/h und E-Bikes, die per Gasgriff ohne Treten fahren, brauchen ein Versicherungskennzeichen.
Muss ich ein Pedelec versichern?
Nein, eine Versicherungspflicht gibt es nicht. Sinnvoll sind eine private Haftpflichtversicherung und ein Diebstahlschutz über die Hausrat- oder eine eigene Fahrradversicherung.
Brauche ich für ein E-Bike einen Führerschein?
Für ein Pedelec nicht. Für ein S-Pedelec brauchen Sie die Klasse AM, die im Pkw-Führerschein enthalten ist. Für ein E-Bike mit Gasgriff, das als Mofa gilt, reicht die Mofa-Prüfbescheinigung.
Gibt es eine Helmpflicht für E-Bikes?
Für Pedelecs nicht, für S-Pedelecs schon. Wir empfehlen auf jedem E-Bike einen Helm.
Ab wie vielen Jahren darf man ein Pedelec fahren?
Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht, weil das Pedelec als Fahrrad gilt. Für S-Pedelecs liegt das Mindestalter bei 15 Jahren.
Wie viel kostet ein Versicherungskennzeichen?
Das hängt vom Versicherer und Tarif ab. Das Kennzeichen gilt jeweils für ein Verkehrsjahr von März bis Ende Februar und muss jährlich erneuert werden – für unsere Pedelecs brauchen Sie es nicht.